Beschwerdekonzept

FRITZ-REUTER-REALSCHULE
O f f e n e  G a n z t a g s s c h u l e

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Beschwerdekonzept der Fritz-Reuter-Realschule

1. Vorbemerkung
So unerfreulich Beschwerden auch sein mögen, sie enthalten oft auch Ansatzpunkte für eine positive „Verwertung“ in der Schule. Entscheidend ist die Art des Umgangs mit den Beschwerden. Daher haben wir an unserer Schule ein einheitliches Verfahren vereinbart und dieses für alle Beteiligten bekannt gemacht.
So können Beschwerden als eine Art „Frühwarnsystem“ genutzt werden, um Probleme rechtzeitig zu klären. Bei der Bewältigung eines Problems achten wir darauf, den zwischenmenschlichen Konflikt so in den Griff zu bekommen, dass die beteiligten Personen wieder handlungsfähig werden. Dieser professionelle Umgang mit Problemen und Beschwerden steigert die Zufriedenheit und trägt zum positiven Schulklima bei.
Grundsatz der Kommunikation dabei ist: wir reden miteinander und nicht über einander!

2. Konflikte
werden dort bearbeitet, wo sie auftreten und die nächste Ebene wird erst dann eingeschaltet, wenn die direkt Beteiligten keine Klärung herbeiführen können.

a. Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler tragen ihre Beschwerden über Klassenkameraden oder andere Schüler in der Regel ihrer Klassenlehrerin/ ihrem Klassenlehrer vor. Diese/ Dieser entscheidet dann ob
o das Problem sofort gelöst werden kann oder muss,
o es später (z.B. in der nächsten Pause) bearbeitet werden kann,
o Streitschlichter helfen können,
o eine weitere betroffenen Lehrkraft gehört werden muss,
o die Schulleitung hinzugezogen werden muss.

Gibt es schwierige Situationen in der Pause, sind immer die aufsichtführenden Lehrkräfte Ansprechpartner. Aber auch die Streitschlichter können zu Rate gezogen werden. Erst danach werden weitere Schritte eingeleitet.
Sollten sich Schülerinnen und Schüler über Lehrkräfte oder sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschweren wollen, ist ebenfalls die Klassenleitung Ansprechpartner.
Jede/r Schüler/in kann sich bei Schwierigkeiten und Problemen direkt an die Beratungslehrerin wenden.

b. Eltern
Bei Beschwerden von Eltern über Lehrkräfte ist grundsätzlich die betroffene Lehrkraft zuerst anzusprechen. Sollten sich Eltern zuerst an die Schulleitung wenden, wird diese sie an die zuständige Lehrkraft verweisen. Wenn Eltern oder die betroffene Lehrkraft nicht bereit sind das Gespräch alleine zu führen, können weitere Lehrkräfte, Elternvertreterinnen und Elternvertreter, die Schulleitung oder auch die Beratungslehrerin hinzugezogen werden.
Beschwerden der Eltern über die Schulleitung sind zunächst ebenfalls mit der Schulleitung selbst zu klären. Erfolgt dann keine Einigung, richtet man sich an das zuständige Dezernat der Landesschulbehörde.
c. Lehrkräfte
Beschwerden von Lehrkräften über Eltern sind zunächst an die betroffenen Eltern zu richten. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung eingeschaltet.
Wenn Beschwerden von Lehrkräften über Kolleginnen und Kollegen nicht auf direktem Weg gelöst werden können, werden zunächst der Personalrat und danach die Schulleitung einbezogen.
Beschwerden gegen die Schulleitung sind in einem Gespräch mit dieser zu artikulieren, gegebenenfalls kann der Personalrat einbezogen werden. Ist keine Lösung zu erzielen, wird der zuständige Dezernent eingeschaltet.

d. Sonstige Beschwerden (Hausmeister, Schulsekretärin, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Reinigungskräfte)
Erfahrungsgemäß werden Beschwerden von oben genannten Personengruppen über Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte direkt an die Schulleitung herangetragen. Diese bemüht sich um Vermittlung eines Gesprächs zwischen den betroffenen Personen bzw. ergreift die erforderlichen Maßnahmen und klärt den Sachverhalt. Erst, wenn sich im direkten Gespräch keine Einigung erzielen lässt, klärt die Schulleitung den Sachverhalt und leitet erforderliche Maßnahmen ein.
Ist ein Konflikt auf diesem Weg zunächst nicht zu klären, kann die Stadt Gifhorn als Schulträger hinzugezogen werden.

3. Information und Dokumentation
Schulleitung, Personalrat, Schüler- und Schulelternrat informieren sich gegenseitig über eingehende Beschwerden, das Ergebnis der Bearbeitung und das Verfahren zur Bearbeitung der Beschwerden. Beschwerden, die an die Schulleitung herangetragen werden, werden in der Regel schriftlich festgehalten.

4. Schlussbemerkung
In jedem Beschwerdefall sollen konfliktlösende Vereinbarungen angestrebt werden, bei denen es nicht um Sieger oder Verlierer geht. Vielmehr geht es darum Vertrauen zu schaffen und durch eine offene Kommunikation Durchsichtigkeit der Problematik herzustellen. Ein Konflikt kann dann als bewältigt gelten, wenn die Beteiligten wieder ungestört handeln können.
Nur so lässt sich ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis aller Personen in der Schule erreichen. Es handelt sich um kein starres Konzept, sondern um Regelungen, die auf ihre Wirksamkeit hin immer wieder überprüft werden müssen.

November 2015