Schulsanitätsdienst an der Fritz-Reuter-Realschule
Ein Beitrag für eine sichere und gesunde Schule
Einleitung
Die Fritz-Reuter-Realschule spielte schon länger mit dem Gedanken, Schülerinnen und Schüler im Bereich des Sanitätsdienstes mit ins Boot zu holen und ihnen einen großen Anteil an Verantwortung zu übergeben. Endlich hat dieses Vorhaben geklappt. Anfang November 2017 wurden die ersten 13 Schulsanitäter durch das DRK zu Ersthelfern geschult. Seit dem 14.12.2017 wurde der Schulsanitätsdienst offiziell gegründet und seit dem 08. Januar 2018 aktiv in der Schule tätig.
Mitwirkende Personen am Sanitätsdienst
- Die Ausbildung der Schulsanitäter an der Fritz-Reuter-Realschule wird durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK Gifhorn) an einer zweitägigen Ausbildung von jeweils 8 Stunden durchgeführt.
- Frau Sundmacher leitet aktuell die 13-köpfige Schulsanitätsgruppe zunächst in Form einer AG. Sie berät die Schulsanitäter und stellt bei Lehrern das Verständnis sicher, wenn Schüler im Einsatzfall den Unterricht verlassen müssen.
Sie unterrichtet auch die Gesamtkonferenz über den Stand der Dinge beim Schulsanitätsdienst. - 13 Schülerinnen und Schüler sind als Schulsanitäter beauftragt, Aufgaben im Bereich des Sanitätsdienstes zu übernehmen. Die Schulsanitäter befinden sich in den Jahrgängen 7 – 9.
Schulsanitätsdienst – Definition und Einsatzfälle
Der Schulsanitätsdienst ist eine gemeinnützige Institution an Schulen, die der Schulleitung direkt untergeordnet ist. Er ergänzt und sichert dort die Erste-Hilfe-Versorgung.
Schüler, die mindestens in der Ersten Hilfe ausgebildet sind, stellen im Rahmen des Schulsanitätsdienstes die Erstversorgung bei Unfällen, Verletzungen und Krankheiten von Schülerinnen und Schülern bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bzw. der Erziehungsberechtigten sicher. Weitere Aufgaben finden sich in der sanitätsdienstlichen Betreuung von Schulveranstaltungen. Gegebenenfalls betreuen und helfen sie auch Lehrkräfte und andere Personen im Sinne der Erstversorgung, die sich zu bestimmten Zwecken in der Schule aufhalten (Schulveranstaltungen, Sportfeste, Unterricht usw.)
Überblick des Aufgabenbereichs:
- Sportverletzungen
- Verletzungen nach Stürzen auf dem Pausenhof
- Versorgung von Wunden aller Art (Chemie, Werk-, Kochunterricht)
- Probleme des Kreislauf- und Herzsystems
- starke Magenschmerzen
- bei Beschwerden infolge seelischen Kummers trösten die Schulsanitäter das betreffende Kind und fragen, ob es Kontakt mit dem Klassenlehrer, der Vertrauenslehrerin oder den Schulsozialpädagogen hergestellt haben möchte
- Schulveranstaltungen wie Bundesjugendspiele
- Kontrolle der Erste-Hilfe-Kästen in der Schule und entsprechende Neubeschaffung des Materials
Bei akuter Gefahr ist der Notruf 112 über das Sekretariat abzusetzen.
Lebensrettende Sofort-Maßnahmen haben Vorrang vor allem anderen.
Alle Maßnahmen wie das Herbeirufen des Krankenwagens und die Information der Eltern sowie ein Transport ins Krankenhaus, oder aber die Entlassung des Schülers wieder in die Klasse sind durch die Schulsekretärin Frau Haase oder einer anwesenden Lehrkraft zu veranlassen. Die Schulsanitäter sollen jedoch die Möglichkeit haben, unter Beisein der Sekretärin bzw. einer Lehrkraft, den Rettungswagen zu rufen.
Bis zum Eintreffen der Eltern oder des Krankenwagens verfügen die Schulsanitäter über Methoden, die Zeit wirksam zu überbrücken.
Anforderungen an die Schulsanitäter
- 14 Jahre oder ab 7. Klasse
- Verpflichtung zur Verschwiegenheit
- Verlässlichkeit hinsichtlich der Einhaltung der Regeln für den Einsatz bei Notfällen, z. B. kein eigenmächtiges Handeln, was den Transport von verletzten Schülern anbetrifft.
- Verlässlichkeit hinsichtlich der Dienstzeiten (à Wochen-/Einsatzplan)
- sorgfältiges Dokumentieren der Einsatzfälle
- Absolvierung von Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der AG
- Die ausgebildeten Schülerinnen und Schüler müssen sich verpflichten, mindestens ein Jahr lang Schulsanitäter bei uns zu sein.
Rechtliche Absicherung
Die Jugendlichen sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben – wie alle Ersthelferinnen und Ersthelfer – gegen Eigenschäden versichert (GUV). Alle Hilfeleistungen müssen aber nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Hilfe durch den Schulsanitätsdienst, wird dies im Dokumentations-Buch vermerkt.
Alarmierung und Dienstplan-Ablauf
- Alarmierung des Schulsanitätsdienstes
Der Schulsanitätsdienst verfügt über Funkgeräte, ein drittes verweilt im Sekretariat und wird durch die Schulsekretärin Frau Haase bedient, um die Sanitäter zu rufen, ein viertes verweilt bei Frau Sundmacher.
Alarmierungsschema
Dienstplan
Es wird ein Dienstplan erstellt, der am schwarzen Brett unter dem DSB hängt sowie bei der Sekretärin ausgehängt wird. Die zwei bzw. drei Personen, die am Tag Dienst haben, bekommen morgens die Funkgeräte ausgehändigt, die im Sekretariat inklusive Ladeschale verweilen.
Im Sanitätsraum befindet sich die Ersthelfer-Ausstattung, eine Tasche, sowie Westen.
Sanitäter, die eine Klassenarbeit schreiben, werden nicht alarmiert bzw. rücken nicht zum Einsatz aus.
Dokumentationsbuch:
Der Schulsanitätsdienst verfügt über einen Ordner mit einem Dokumentationsbogen. Dieser Ordner ist aufgrund datenrechtlicher Bestimmungen immer unter Verschluss.
- Name der verletzten oder erkrankten Person, Klasse, Schulform
- Art und Umfang der festgestellten Verletzungen
- durchgeführte Maßnahmen der Schulsanitäter und anderer Personen
- Ort des Ereignisses
- Zeitpunkt
- meldende Personen
- alarmierte und beteiligte Personen und Stellen (Rettungsdienste usw.)
- Name von Zeugen
Feueralarm
Bei einem Feueralarm richtet der SSD einen Notfallpunkt ein wo alle ausgebildeten Schulsanitäter sich einfinden werden und wohin im Ernstfall die verletzten bzw. kollabierten Personen hingebracht werden und bis zum Eintreffen der Feuerwehr und dem Rettungsdienst versorgt werden.
Psychologische Betreuung
Die Schulsanitäter werden bei Bedarf, z.B. nach einem schwerwiegenden Vorfall, psychologisch betreut.
Die einzelnen behandelten Fälle werden je nach Schweregrad in Abständen mit Frau Sundmacher durchgesprochen und reflektiert.
Aufgaben der Schulsanitätsdienst-Beauftragten
- Absprachen mit dem Kooperationspartner DRK
Beschaffung einer Grundausstattung für Ersthelfer - Verwalten, Warten und Ergänzen der Sanitätsdienst-Materialien
- erste Treffen mit bereits interessierten Schülerinnen und Schülern
- Erstellen des Informationsbriefes an Schüler und Eltern
- Erstellen eines Anmeldebogens für die Ausbildungskurse
- Überwachung des Zustandes des Sanitätsraumes
- Kontrolle des Dokumentationsbuches
- Fortbildungen
Bedeutung des Schulsanitätsdienstes für unsere Schule
- Das gute Funktionieren eines Schulsanitätsdienstes bedeutet ein erhöhtes Maß an Sicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie für Erwachsene an unserer Schule. Für die Eltern zu Hause oder in der Arbeit ist es eine Beruhigung.
- Für die Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildungen durchlaufen und die es gelernt haben, Mitmenschen in Notlagen zu helfen, stellt der Schulsanitätsdienst eine enorme Zunahme ihrer persönlichen, sozialen, aber auch fachlichen Kompetenzen dar und könnte für viele auch ein erster Schritt für das Ergreifen eines medizinischen Berufes sein.
- Der Schulsanitätsdienst stellt einen wichtigen Baustein unseres gesamten Schulkonzeptes dar, das sich in Richtung von mehr Beteiligung und Verantwortung von Schülerinnen und Schüler, entwickelt.
- Die Schulsanitäter sind ein Vorbild für andere Schüler: Rücksichtnahme und Empathie gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern.
- Das Ehrenamt wird durch die Wahrnehmung des Schulsanitätsdienstes erkannt und positiv in Erinnerung bleiben, um auch später sich für ein Ehrenamt zu entscheiden.
Gifhorn, 14.12.2017