Ein Wechsel von Religion zu Werte und Normen und umgekehrt ist grundsätzlich möglich.
Bei Kindern bis 14 Jahren muss der Wechsel von den Erziehungsberechtigten beantragt werden.
Dazu kann ein formloser Antrag im Sekretariat abgegeben werden.
Der Text könnte lauten:
Kurswechsel von … zu … Name des Kindes: … Klasse: … Hiermit beantrage ich einen Kurswechsel zum nächsten Schuljahr. Bisher besuchte mein Sohn/meine Tochter den Unterricht im Fach … . Wir wünschen nun einen Wechsel zu … . Datum Unterschrift (d. Erziehungsberechtigten) |
Jugendliche ab 14 Jahren stellen den Antrag selbst. Sie sind religionsmündig und dürfen selbst entscheiden.
Der Antrag könnte so lauten:
Name: … Klasse: … Hiermit beantrage ich einen Kurswechsel von … zu … zum nächsten Schuljahr. Bisher besuchte ich den Unterricht im Fach … . Im nächsten Schuljahr möchte ich am Unterricht im Fach … teilnehmen. Datum Unterschrift (des Schülers/der Schülerin) |
Die Anträge können im Sekretariat abgegeben werden.
WICHTIG: Der Antrag muss mindestens einen Monat vor Ende des Schuljahrs abgegeben werden, wenn ein Wechsel zum nächsten Schuljahr erwünscht ist.
Ein Wechsel während des Schuljahres oder bei versäumter Frist ist aus schulorganisatorischen Gründen nicht möglich.